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Neue Sitzelemente für die Klosterschule
Ehemalige stiften 1500 Euro
Julian Blohm

In einer der letzten Sitzungen des alten Vorstandes 2019 hat der Verein der Ehemaligen zusammen mit der Schulleitung neue Sitzmöglichkeiten für den Schulhof als eine sinnvolle Spende beschlossen. Nun sind diese drei neuen Elemente angekommen und wurden auf dem Schulhof aufgestellt.
Sobald das Wetter es zulässt, können Schülerinnen und Schüler jetzt den Platz vor und neben dem neuen Gebäude besser zum Lernen oder Entspannen auf schönen Sitzmöglichkeiten nutzen.


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Eine etwas andere Mitgliederversammlung

Luisa Nabel
Trotz Corona sind am 13. November 2020 einige Mitglieder zusammengekommen, um über die aktuellen Belange des Vereins zu beraten. Dabei wurden selbstverständlich die strengen Hygienevorschriften eingehalten. Bei geöffneten Fenstern mit ausreichend Abstand und Masken haben wir zwei Stunden lang den kalten Temperaturen und der Zugluft getrotzt, um uns über die Vereinsarbeit zu unterhalten.
Dank Videochat konnten wir sogar einige Mitglieder aus sicherer Entfernung hinzu schalten, die es sich zu Hause bequem gemacht hatten. Laptops wurden hin und her getragen, Kameras für den perfekten Bildausschnitt zurechtgerückt, über die Internetverbindung geflucht und der Mute-Button mal freiwillig, mal unfreiwillig betätigt. Insgesamt war es dennoch ein schönes und interessantes Beisammensein, weswegen wir uns gerne für den regen Austausch und die tolle Mitarbeit bei allen anwesenden Mitgliedern bedanken wollen!
Für alle, die leider nicht dabei sein konnten, gibt es hier einen kleinen Überblick über das Besprochene:
* Die Verabschiedung der neuen Satzung (wurde in der vorgeschlagenen Fassung angenommen)
* Die Wahl zweier Kassenprüfer:innen
* Die Errichtung eines Förderausschusses
* Die mögliche Wiederaufnahme der Produktion und des Verkaufs von Schulpullovern
* Den Vorschlag, Zeitzeugengespräche mit Ehemaligen zu organisieren
* Den Wunsch einer zukünftigen Beteiligung an der Berufsmesse der Klosterschule
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und ein hoffentlich baldiges Wiedersehen!
in der Fassung vom 25. März 2022
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein ist ein Zusammenschluss ehemaliger Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Klosterschule. Er trägt den Namen „Ehemalige der Klosterschule Hamburg e. V.“ und hat seinen Sitz in Hamburg.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von erzieherischen und unterrichtlichen Belangen der Schule sowie des Schullebens allgemein und einzelner Schülerinnen und Schüler.
Das geschieht insbesondere durch:
– Förderung von Projekten, die die Kompetenzen von Schüler:innen fördern, ihre wissenschaftliche Neugier wecken und sie in ihrer Entwicklung voran bringen. Dazu gehört etwa die Teilnahme an Wettbewerben.
– Unterstützende Begleitung von gegenwärtigen und in der Ausbildung befindlichen ehemaligen Schülerinnen und Schülern,
– Förderung der Verbindung zwischen Schule und Ehemaligen zur Unterstützung bei der Berufswahl, Initiierung von Dialog zwischen Schüler:innen und Ehemaligen z.B. in zeitgeschichtlichem Kontext sowie zur Vermittlung von Kontakten bei der Durchführung von Projekten. Dazu dient auch die Pflege der Verbindung zu Ehemaligen durch Treffen und schriftliche Informationen über das Schulleben.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zu deren Erfüllung ist der Verein zur Bildung von Rücklagen berechtigt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können ehemalige Schüler:innen sowie Lehrer:innen des Gymnasiums Klosterschule werden.
Außerordentliche Mitglieder können Organisationen und Einzelpersonen sein, die der Klosterschule besonders verbunden sind und sie unterstützen möchten.
§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1. Anträge auf Mitgliedschaft sind in Schriftform auf Formblatt zu stellen. Über die Neuaufnahme entscheidet der Vorstand, der die Entscheidung in Schriftform mitteilt. Gegen die Ablehnung einer Aufnahme kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einspruch eingelegt werden, über den die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung entscheidet.
2. Die Mitgliedschaft erlischt durch, Austritt, Ausschluss oder Tod.
3. Ein Mitglied kann mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss des Kalenderjahrs durch Erklärung in Schriftform gegenüber dem Vorstand austreten. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist vollständig zu bezahlen.
4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
– Drei Jahre mit den Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des vierten Jahres nicht bezahlt oder
– Das Ansehen des Vereins schädigt bzw. den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt
Vor dem Ausschluss, über den der Vorstand entscheidet, ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschluss kann Einspruch eingelegt werden, über den die Mitgliederversammlung entscheidet. Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge.
§ 6 Finanzierung
Der Verein finanziert die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ausgaben im Wesentlichen durch folgende Geldeinnahmen:
1. Mitgliedsbeiträge
2. Einnahmen aus Veranstaltungen
3. Spenden
4. Vermächtnisse
Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, in besonderen Fällen den Beitrag zu erlassen oder dessen Höhe zu ändern.
§ 7 Organe und sonstige Gremien
1. Organe sind
– Die Mitgliederversammlung,
– Der Vorstand
2. Sonstige Gremien sind
– Der Beirat
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie berät in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein.
1. Sie setzt sich zusammen aus
– Den ordentlichen Mitgliedern,
– Den außerordentlichen Mitgliedern sowie
– Den Mitgliedern des Vorstands
Jedes Vorstandsmitglied und die ordentlichen Mitglieder haben je eine Stimme. Die außerordentlichen Mitglieder haben Rederecht, dürfen aber nicht mit abstimmen.
2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere
– Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands
– Feststellung des Jahresabschlusses
– Entlastung des Vorstands
– Wahlen zum Vorstand
– Wahl von zwei Kassenprüfer:innen
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
– Entscheidung über Anträge von Mitgliedern und des Vorstands
– Änderungen der Satzung
– Auflösung des Vereins
3. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand lädt dazu mit einer Frist von mindestens einem Monat in Schriftform unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder einzuberufen. Der Antrag muss den Zweck der Versammlung benennen.
4. Anträge des Vorstands sind mit der Tagesordnung zu versenden. Anträge von Mitgliedern müssen bis sieben Tage vor der Versammlung in Schriftform beim Vorstand eingegangen sein. In der Versammlung gestellte dringende Anträge können von der Versammlung mit Stimmenmehrheit zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden. Das gilt nicht für Anträge zur Änderung der Satzung.
5. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
6. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führen die/der 1. bzw. 2. Vorsitzende, im Verhinderungsfall die/der Kassenführer:in.
7. Die Beschlussfassung über Sachanträge erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Anträge gelten bei Stimmengleichheit als abgelehnt, bei Wahlen muss neu gewählt werden. Satzungsänderungen bedürfen einer zweidrittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
8. Die beiden Vorsitzenden sowie die/der Kassenführer:in werden einzeln gewählt, die Beisitzer:innen und Kassenprüfer:innen in gebündelter Einzelwahl.
9. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins gem. § 12 der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn sie mindestens einen Monat vorher unter Angabe des Zwecks einberufen wurde.
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand leitet den Verein. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, soweit sich nicht durch Gesetz oder diese Satzung eine andere Zuständigkeit ergibt und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Der Vorstand vergibt den Alice-Pollitz-Preis an Schüler:innen oder ehemalige Schüler:innen für herausragendes Engagement oder besondere Leistungen.
2. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und der/dem Kassenführer:in sowie bis zu fünf Beisitzer:innen, von denen eine/r die Aufgabe der Schriftführung übernimmt. Ihm soll außerdem die Leitung der Klosterschule ohne Stimmrecht angehören. Die Beiratsmitglieder erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme an den Sitzungen.
Vorstand i. S. des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden sowie die/der Kassenführer:in. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und erledigen die laufenden Geschäfte. Der Vorstand kann Aufgaben delegieren.
3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand die Position bis zur nächsten Wahl kommissarisch besetzen.
4. Vorstandssitzungen finden mindestens halbjährlich, im Übrigen nach Bedarf statt und werden von einer/m der Vorsitzenden, im Vertretungsfall von der/vom Kassenführer:in geleitet.
5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
6. Der Vorstand richtet eine Förderkommission ein, für die er eine Verfahrensordnung erlässt. Diese macht auch Vorschläge für die vom Verein verliehenen Preise und Stipendien.
7. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, lediglich entstehende Auslagen werden ersetzt.
§ 10 Beirat
Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite, der ihn in jeder Hinsicht unterstützt. Der Beirat wird auf den Vorstandssitzungen angehört, es sei denn, Tagesordnungspunkte sollen vertraulich behandelt werden. Er hat kein Stimmrecht. Der Vorstand bestellt den Beirat für die Dauer von drei Jahren. Wiederbestellung ist zulässig.
§ 11 Protokolle
Über Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen sowie Sitzungen des Förderausschusses sind Niederschriften zu fertigen., Protokolle der Mitgliederversammlungen sind vom Sitzungsleiter und jeweiligen Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösungsbeschluss oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Schulverein der Klosterschule, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 13 Inkrafttreten
Die neu gefasste Satzung tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Umstellung des Geschäftsjahrs erfolgt zum darauffolgenden 1.8. Das Sondervermögen „Alice-Pollitz-Fonds“ wird in den allgemeinen Haushalt des Vereins überführt, der dessen Zwecke u.a. durch Verleihung des Alice-Pollitz-Preises weiter verfolgt.
Anmerkungen
Der Verein wurde 1932 gegründet und am 20. November 1964 ins Vereinsregister eingetragen.
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Magelone Jänisch gestorben

Anfang September 2020 starb Magelone Jänisch 98-jährig in Hamburg. Mit den Fächern Musik und Religion war sie von 1951 bis 1973 mit ihrer ersten Anstellung als Lehrerin an der Klosterschule tätig.
Mit großem pädagogischen Geschick vermittelte sie Wissen und unvergessliche musikalische Erlebnisse, wie zum Beispiel in der Musikstunde, in der sie uns Schüler*innen aufforderte, unsere Schlüsselbunde herauszunehmen. Wir sollten den Rhythmus des Boleros von Ravel auf dem Tisch mit klopfen. Ein Höllenlärm, denn das Stück dauert bekanntlich eine Viertelstunde!
Das Schulorchester, das es bis dahin nicht gab, wurde von Frau Jänisch mit Beharrlichkeit und Offenheit aufgebaut. Sie hat es engagiert und mit Freude geleitet. Ungewöhnliche Zusammensetzungen der Stimmen zeigte, dass bei ihr jedes Instrument willkommen war. Unvergessen sind ebenfalls die musikalischen Theateraufführungen, die sie mit allen Klassenstufen einstudierte. So unter vielen anderen Bastien und Bastienne (1957) und Ein Sommernachtstraum von Shakespeare mit der Musik von Mendelssohn (1972). 1973 wechselte Magelone Jänisch an das Gymnasium Ohlstedt.
Ihr langer Lebensweg ging nun friedlich zu Ende. Manche Erinnerung an sie verbindet sich noch heute mit bestimmten Musikstücken. Und es bleibt eine Erinnerung an ihre sehr blauen Augen und ihr liebenswürdiges Lächeln.
Text und Foto: Christiane Wenn (Abitur 1977)
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Dr. Renate Hauschild-Thiessen verstorben
Wir trauern um Renate Hauschild-Thiessen, die am 27. August 2020 verstarb. Sie wurde 91 Jahre alt. Nach ihrem Abitur 1949 blieb sie der Klosterschule zeitlebens verbunden. Als promovierte Historikerin beschäftigte sie sich in Veröffentlichungen mit der Geschichte ihrer alten Schule und ihrer Bedeutung für die Mädchenbildung in Hamburg. Beim 125. Jubiläum der Klosterschule (April 1997) hielt sie eine der Festreden. In einem Nachruf, der am 19. September im Hamburger Abendblatt erschien, schreibt Dr. Matthias Schmoock:
„Renate Hauschild-Thiessen hat unzählige Bücher und Fachaufsätze zur Stadtgeschichte geschrieben. (…) Rund 40 Jahre lang gab sie die „Geschichts- und Heimatblätter“ des Vereins für Hamburgische Geschichte heraus (…). Ihre wohl bekanntesten Bücher sind „Die Hamburger Katastrophe im Sommer 1943 in Augenzeugenberichten“ und „Bürgerstolz und Kaisertreue“. Unter anderem war sie Trägerin der Lappenberg-Medaille (…). Obwohl im persönlichen Umgang zurückhaltend, war Renate Hauschild-Thiessen stets für Fachgespräche aufgeschlossen und ausgesprochen hilfsbereit. Auch das Hamburger Abendblatt konnte in den vergangenen Jahren oft von ihren reichen Kenntnissen profitieren. Unermüdlich hat sie schwer zugängliche Quellen erschlossen und für andere nutzbar gemacht. Viele Historikerinnen und Historiker wurden durch sie zu eigenen Forschungen inspiriert.“
Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
Ruben Herzberg, ehemaliger Schulleiter
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